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Mindestarbeitsbedingungengesetz ab 28.04.2009 in Kraft: Gesetzliche Rahmenbedingungen für Mindestlohnregelungen

Das Mindestarbeitsbedingungengesetz ist am 27.04.2009 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und ist damit am 28.04.2009 in Kraft getreten. Jetzt sind Mindestlöhne in solchen Wirtschaftszweigen möglich, in denen eine Tarifbindung unter 50 Prozent besteht.

Rund vier Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in neun Branchen können bereits durch Mindestlöhne über das Arbeitnehmerentsendegesetz geschützt werden. Das MiArbG eröffnet darüber hinaus weiteren Wirtschaftszweigen die Chance, dafür Sorge zu tragen, dass Arbeit sich lohnt und Wertschätzung erfährt. Das Gesetz stammt aus dem Jahr 1951, aber die Idee der Mindestarbeitsbedingungen ist gerade in der jetzigen Zeit aktueller denn je. Die Modernisierung des Mindestarbeitsbedingungengesetzes schafft die Grundlagen, dort Mindestlöhne zu etablieren, wo Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften einen ausreichenden Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer alleine nicht sicherstellen können.

Ein noch zu bildender Hauptausschuss wird nun prüfen, ob in einem Wirtschaftszweig soziale Verwerfungen vorliegen und Mindestlöhne festgesetzt werden müssen. Die Bundesregierung, die Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie die Landesregierungen können dem Hauptausschuss dazu Vorschläge unterbreiten.

Für Wirtschaftszweige, in denen Mindestlöhne geschaffen werden sollen, wird ein Fachausschuss errichtet, der dann die konkrete Höhe der Mindestlöhne festlegt. Die vom Fachausschuss beschlossenen Mindestlöhne werden von der Bundesregierung durch Rechtsverordnung für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer in diesem Wirtschaftszweig rechtsverbindlich gemacht.

zum Thema: Arbeitsrecht

(aus: Ausgabe 06/2009)

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