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Arbeitsplatzversetzung vor betriebsbedingter Kündigung: Anforderungen an „vergleichbaren Arbeitsplatz”

Wird ein Elektrotechniker zur Vermeidung einer betriebsbedingten Kündigung auf einen "vergleichbaren Arbeitsplatz" versetzt, stellt diese Maßnahme grundsätzlich ein zulässiges "milderes Mittel" dar und ist somit in eine Prüfung der sozialen Rechtfertigung einzubeziehen.

Die Versetzung des Elektrotechnikers auf die Stelle eines Ver- und Entsorgers, die mit einem Leiharbeitnehmer besetzt ist, stellt keinen "vergleichbaren Arbeitsplatz" in diesem Sinne dar. Denn dieser Arbeitsplatz setzt spezielle Anforderungen bzw. Qualifikationen voraus, welche ein Elektrotechniker nicht mitbringt.

Hinweis: Bei Versetzung durch den Arbeitgeber zur Vermeidung einer betriebsbedingten Kündigung lohnt sich oftmals das Einholen von Rechtsrat, denn nicht jede Maßnahme muss einfach so akzeptiert werden. Grundsätzlich sollte auch eine eventuell drohende Kündigung nicht dazu führen, dass keine weiteren Informationen eingeholt werden.

zum Thema: Arbeitsrecht

(aus: Ausgabe 06/2009)

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