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Inanspruchnahme der „Abwrackprämie”: Zweistufiges Reservierungsverfahren

Da die Umweltprämie sehr gut angenommen wird, sind sich viele Autokäuferinnen und Autokäufer unsicher, ob sie auch bei längeren Lieferzeiten noch in den Genuss der Prämie kommen. Deshalb gibt es seit dem 30.03.2009 ein zweistufiges Reservierungsverfahren für die Umweltprämie:

Wer ein neues Auto gekauft hat, kann sich mit Vorlage eines rechtsverbindlichen Kaufvertrags beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle die Umweltprämie reservieren. Ausgezahlt wird die Prämie dann, wenn die Zulassung des neuen Pkw sowie die Verschrottung des Altfahrzeugs erfolgt ist und beides nachgewiesen wird.

Auch für Erbfälle wurde jetzt eine Regelung gefunden. Erben können nun gegen Vorlage des Erbscheins die Verschrottungsprämie für Autos geltend machen, die auf den Erblasser zugelassen waren.

zum Thema: Verkehrsrecht

(aus: Ausgabe 06/2009)

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