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Verzicht auf Nachbarschaftsrechte: Hinnahme von Baumaßnahmen gegen Entgelt

Wenn auf einem Nachbargrundstück gebaut wird, kann das zu einer erheblichen Lärm- und Schmutzbelästigung führen. Häufig einigen sich Nachbarn darauf, gegen ein gezahltes Entgelt solche Baumaßnahmen hinzunehmen und auf die Wahrnehmung der Nachbarschaftsrechte zu verzichten. Aber wie ist ein solches Entgelt steuerlich zu behandeln?

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich in einem aktuellen Fall mit der Frage befasst, ob die Zahlung eines Entgelts für den Verzicht auf die Wahrnehmung der Nachbarschaftsrechte als sonstige Einkünfte der Besteuerung unterliegt. Im zugrundeliegenden Fall erhielt ein Steuerpflichtiger von seinem Nachbarn ein Entgelt. In einer privatschriftlichen Vereinbarung verpflichtete sich der Zahlungsempfänger auf die Hinnahme der Baumaßnahmen auf dem Nachbargrundstück unter gleichzeitigem Verzicht der Wahrnehmung seiner Nachbarschaftsrechte.

Sonstige Einkünfte sind Einkünfte aus Leistungen, soweit diese nicht anderen Einkunftsarten zuzurechnen sind. Eine (sonstige) Leistung kann jedes Tun, Dulden oder Unterlassen sein, das Gegenstand eines entgeltlichen Vertrags sein kann. Nach Auffassung des BFH ist die Hinnahme von Baumaßnahmen auf einem Nachbarschaftsgrundstück unter gleichzeitigem Verzicht der Wahrnehmung seiner bestehenden (Nachbar-)Rechte ein solches Dulden, das somit zu steuerbaren sonstigen Einkünften führt.

zum Thema: Mietrecht

(aus: Ausgabe 04/2009)

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