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Bestimmtheit eines Eigentümerversammlungsbeschlusses: Rahmenbedingungen von Sanierungsarbeiten durch Zweitbeschluss zum Sanierungsbeschluss regelbar

Wohnungseigentümer sind in einer Art Zwickmühle, denn sie sind auf der einen Seite Eigentümer und auf der anderen Seite "nur" Miteigentümer. Das bedeutet, dass sie letztlich bei vielen Fragen rund um ihre Wohnung die anderen Miteigentümer fragen müssen.

Hat die Wohnungseigentümerversammlung in einem bestandskräftigen Mehrheitsbeschluss bereits den Umfang von Sanierungsarbeiten festgelegt, können in einem gesonderten Beschluss mehrheitlich die Modalitäten der Auftragsvergabe geregelt werden.

Im Falle der späteren Konkretisierung von bereits endgültig beschlossenen Sanierungsmaßnahmen ist ein Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung als ausreichend anzusehen.


Quelle: OLG Frankfurt/Main, Beschl. v. 08.01.2009 - 20 W 320/05
zum Thema: Mietrecht

(aus: Ausgabe 11/2009)

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