Aktuelle Rechtsinformationen

[Inhalt]
[Vorheriger Text][Nächster Text]

Schuldfrage ungeklärt: Kostenverteilung in Umgangs- und Sorgerechtssachen

Gerichtliche Verfahren, in denen es um den Umgang mit Kindern oder die Frage der elterlichen Sorge geht, sind für alle Beteiligten belastend. Sind sie abgeschlossen, stellt sich die Frage, wer die mit dem Verfahren verbundenen Kosten zu tragen hat.

Grundsätzlich hat die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens derjenige zu tragen, der das Verfahren verliert. In Verfahren zum Umgangsrecht oder zur elterlichen Sorge ist das anders. In einem solchen Verfahren wird selten in vollem Umfang dem entsprochen, was ein Elternteil für sich geltend macht. Zudem lässt sich auch kaum ohne weiteres sagen, nur ein Elternteil trage die Verantwortung für die Situation, die zum gerichtlichen Verfahren geführt hat. Deshalb ist es hinsichtlich der Gerichtskosten so, dass sie in den meisten Fällen auf die Eltern verteilt werden und jeder Elternteil die eigenen Rechtsanwaltskosten selber zu zahlen hat.

Hinweis: Hat einer der Beteiligten finanzielle Schwierigkeiten, besteht für ihn die Möglichkeit, für das Gerichtsverfahren einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe zu stellen. Wer einen solchen Antrag nicht stellt, kann nicht geltend machen, ihm könne aufgrund seiner finanziellen Lage sein Anteil an den Verfahrenskosten nicht auferlegt werden.


Quelle: KG, Beschl. v. 14.12.2011 - 19 UF 127/11
zum Thema: Familienrecht

(aus: Ausgabe 10/2012)

[Vorheriger Text][Nächster Text]
[Inhalt]

 

[Startseite] [Archiv]

 
Arbeitsrecht in Bergisch Gladbach Insolvenzrecht in Köln Handels- und Gesellschaftsrecht in Köln Jagd- und Waffenrecht in Eitorf Steuerrecht in Bergisch Gladbach
Prawo rodzinne i prawo spadkowe (Familienrecht und Erbrecht) in Bonn Wypadki i odszkodowanie in Remagen Prawo podatkowe (Steuerrecht) in Köln Prawo pracy (Arbeitsrecht) in Köln Prawo handlowe i prawo firm (Handelsrecht und Gesellschaftsrecht) in Wesseling