Aktuelle Rechtsinformationen

[Inhalt]
[Vorheriger Text][Nächster Text]

Über 1,25 Promille: Versicherung kann sich Geld nach Unfall beim Autofahrer wiederholen

Nach einem Unfall zahlt meist die Kfz-Haftpflichtversicherung. In der Regel tritt (zunächst) diese ein und reguliert den Schaden. Allerdings gibt es Fälle, in denen sich die Versicherung das Geld beim Versicherungsnehmer zurückholen kann.

Verursacht ein Autofahrer den Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss, hat die Versicherung gegen ihn einen Regressanspruch. Laut Entscheidung des Amtsgerichts Nürtingen besteht dieser Anspruch dann, wenn der Autofahrer zum Unfallzeitpunkt mehr als 1,25 Promille hatte. Dieser Wert liege über der Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit, dadurch sei eine vorsätzliche Obliegenheitsverletzung durch den Autofahrer gegenüber seiner Versicherung anzunehmen.

Hinweis: Ein lustiges Detail in dieser Entscheidung ist der Umstand, dass der Richter mit seinen eigenen Erfahrungen aus Trinkversuchen begründete, dass ein erwachsener und nicht alkoholkranker Mensch einen Promillegehalt von über 1,0 spüren und seine Fahruntüchtigkeit erkennen muss.


Quelle: AG Nürtingen, Urt. v. 10.10.2011 - 11 C 1053/11
zum Thema: Verkehrsrecht

(aus: Ausgabe 12/2011)

[Vorheriger Text][Nächster Text]
[Inhalt]

 

[Startseite] [Archiv]

 
Arbeitsrecht in Bergisch Gladbach Insolvenzrecht in Köln Handels- und Gesellschaftsrecht in Köln Jagd- und Waffenrecht in Eitorf Steuerrecht in Bergisch Gladbach
Prawo rodzinne i prawo spadkowe (Familienrecht und Erbrecht) in Bonn Wypadki i odszkodowanie in Remagen Prawo podatkowe (Steuerrecht) in Köln Prawo pracy (Arbeitsrecht) in Köln Prawo handlowe i prawo firm (Handelsrecht und Gesellschaftsrecht) in Wesseling