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Vorsteuervergütungsverfahren: Antragsfrist einmalig bis zum 31.03.2011 verlängert

Das Bundesministerium der Finanzen hat bekanntgegeben, dass die Antragsfrist für das Vorsteuervergütungsverfahren einmalig für das Erstattungsjahr 2009 bis zum 31.03.2011 verlängert wird. Grundsätzlich sind Vorsteuervergütungsanträge bis zum 30.09. des jeweiligen Folgejahres beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu stellen.

Mit dem Vorsteuervergütungsverfahren können sich Unternehmer im Ausland gezahlte Vorsteuern (beschränkt auf die 27 EU-Mitgliedstaaten) erstatten lassen, sofern sie im betreffenden Land selbst keine Ausgangsumsätze tätigen. Ein Unternehmer aus Deutschland kann so beispielsweise die anlässlich eines Messebesuchs für ein Hotel in Amsterdam gezahlte Vorsteuer vom niederländischen Staat zurückbekommen. Den entsprechenden Antrag muss er auf elektronischem Wege fristgemäß beim BZSt stellen.

Diese Fristverlängerung hatte der Rat der EU wegen technischer Probleme einiger Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des erst zum 01.01.2010 neueingeführten elektronischen Verfahrens beschlossen.


Quelle: BMF-Schreiben v. 01.11.2010 - IV D 3 - S 7359/10/10004
zum Thema: Sonstiges

(aus: Ausgabe 01/2011)

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