Aktuelle Rechtsinformationen

[Inhalt]
[Vorheriger Text][Nächster Text]

Vorherige Abmahnung entbehrlich: Außerordentliche Kündigung wegen exzessiven privaten E-Mail-Verkehrs während der Arbeitszeit

Die Frage nach der Zulässigkeit der Nutzung von Internet bzw. E-Mails während der Arbeitszeit beschäftigt nach wie vor viele Arbeitnehmer. Denn oft fehlt eine ausdrückliche Regelung dazu. Unabhängig von einer etwaigen Regelung darf es aber jedenfalls nicht dazu kommen, dass der Arbeitnehmer nur noch private E-Mails schreibt oder privat im Internet surft und seinen arbeitsvertraglichen Pflichten nicht mehr nachkommt.

Die außerordentliche Kündigung eines langjährig beschäftigten Arbeitnehmers kann auch ohne vorangegangene einschlägige Abmahnung gerechtfertigt sein, wenn der Mitarbeiter über einen Zeitraum von mehr als sieben Wochen während der Arbeitszeit mehrere Stunden mit dem Schreiben und Beantworten privater E-Mails verbringt.

Dies gilt umso mehr, wenn dies an mehreren Tagen sogar einen zeitlichen Umfang annimmt, der gar keinen Raum für die Erledigung von Dienstaufgaben mehr lässt. Es handelt sich in einem solchen Fall um eine "exzessive" Privatnutzung des Dienst-PC.


Quelle: LAG Niedersachsen, Urt. v. 31.05.2010 - 12 Sa 875/09
zum Thema: Arbeitsrecht

(aus: Ausgabe 08/2010)

[Vorheriger Text][Nächster Text]
[Inhalt]

 

[Startseite] [Archiv]

 
Arbeitsrecht in Bergisch Gladbach Insolvenzrecht in Köln Handels- und Gesellschaftsrecht in Köln Jagd- und Waffenrecht in Eitorf Steuerrecht in Bergisch Gladbach
Prawo rodzinne i prawo spadkowe (Familienrecht und Erbrecht) in Bonn Wypadki i odszkodowanie in Remagen Prawo podatkowe (Steuerrecht) in Köln Prawo pracy (Arbeitsrecht) in Köln Prawo handlowe i prawo firm (Handelsrecht und Gesellschaftsrecht) in Wesseling