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Bei Kleinkindern: Vaterschaftsanfechtung durch biologischen Vater möglich

In sogenannten "Patchwork-Familien" sind neben den praktischen Problemen der gemeinsamen Lebensgestaltung zunehmend auch rechtliche Fragen zu lösen.

Lebt der rechtliche Vater mit dem Kind nach dessen Geburt seit einem Jahr in häuslicher Gemeinschaft, wird dies zur Annahme einer vom Gesetz geforderten sozial-familiären Beziehung der beiden jedenfalls dann nicht genügen, wenn der biologische Vater sich seit der Geburt um die Übernahme der Vaterverantwortung bemüht. Dies gilt jedenfalls für den Fall, dass das Kind erst gut ein Jahr alt ist. In einem solchen Alter entwickelt sich eine Beziehung zu der mit dem Kind zusammenlebenden männlichen Bezugsperson noch nicht so schnell und intensiv, wie bei einem älteren Kind.

Hinweis: Der etwas unförmige Begriff der sozial-familiären Beziehung ist schwer zu definieren. Letztlich wird geprüft, ob es ein intaktes Familienleben gibt bzw. ob sich der rechtliche Vater mit dem Kind gut versteht. Wie das im Einzelfall jedoch genau auszusehen hat, verrät der bloße Wortlaut des Gesetzes nicht. Daher ist es dringend angeraten, in Vaterschaftsstreitigkeiten anwaltlichen Rat einzuholen.


Quelle: OLG Bremen, Beschl. v. 21.06.2010 - 4 WF 65/10
zum Thema: Familienrecht

(aus: Ausgabe 08/2010)

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