Aktuelle Rechtsinformationen

[Inhalt]
[Vorheriger Text][Nächster Text]

Einschränkung der Fahrtüchtigkeit durch Amphetamine: Erfordernis weiterer Umstände bei Einnahme von 15 ng/ml

Der Nachweis einer der im Straßenverkehrsgesetz genannten berauschenden Substanzen (hier: Amphetamin) ist für sich genommen für eine Verurteilung nicht ausreichend. Es ist darüber hinaus bei gebotener verfassungskonformer Auslegung der entsprechenden Vorschrift die Ermittlung einer Drogenkonzentration erforderlich, anhand derer es jedenfalls als möglich erscheint, dass eine Einschränkung der Fahrtüchtigkeit vorgelegen hat.

Das gilt jedenfalls dann, wenn sich dies nicht aus anderen Umständen ergibt. Bei einer Konzentration von 15 ng/ml Amphetamin ist das aber nicht der Fall. Denn die Erreichung des analytischen Grenzwerts ist keine objektive Bedingung der Ahndbarkeit einer Ordnungswidrigkeit nach dem Straßenverkehrsgesetz. Wird der analytische Grenzwert nicht erreicht, kommt eine Verurteilung danach nur in Betracht, wenn Umstände festgestellt werden, aus denen sich ergibt, dass die Fahrtüchtigkeit trotz der relativ geringen Betäubungsmittelkonzentration beeinträchtigt sein kann.

zum Thema: Verkehrsrecht

(aus: Ausgabe 06/2009)

[Vorheriger Text][Nächster Text]
[Inhalt]

 

[Startseite] [Archiv]

 
Arbeitsrecht in Bergisch Gladbach Insolvenzrecht in Köln Handels- und Gesellschaftsrecht in Köln Jagd- und Waffenrecht in Eitorf Steuerrecht in Bergisch Gladbach
Prawo rodzinne i prawo spadkowe (Familienrecht und Erbrecht) in Bonn Wypadki i odszkodowanie in Remagen Prawo podatkowe (Steuerrecht) in Köln Prawo pracy (Arbeitsrecht) in Köln Prawo handlowe i prawo firm (Handelsrecht und Gesellschaftsrecht) in Wesseling