Aktuelle Rechtsinformationen

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Internetzugang des Betriebsrates: Gewährleistung des Informationsanspruchs

Ein Betriebsrat hat einen Anspruch auf einen eigenen Internetzugang, er muss sich nicht auf den Zugang des Gesamtbetriebsrates verweisen lassen.

Die umfangreichen Pflichten und Aufgaben, welche dem Betriebsrat auferlegt sind, lassen sich nur anhand von ständigen, aktuellen Informationen erfüllen. Das Internet ist geeignet, dem Betriebsrat die zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendigen Informationen zu vermitteln. Über dieses Medium kann er sich nicht nur auf dem schnellsten Weg über die arbeits- und betriebsverfassungsrechtlichen Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung unterrichten, die von den Gesetzgebungsorganen, Gerichten, Universitäten, Tarifvertragsparteien und sonstigen Verbänden im Internet dargestellt werden, sondern sich auch zu einzelnen betrieblichen Problemstellungen umfassend informieren, ohne auf Zufallsfunde in Zeitschriften oder Zeitungen, veralteten Kommentierungen oder längere Zeit zurückliegenden Gerichtsentscheidungen angewiesen zu sein.

Die Bedeutung des Internets für die Betriebsratsarbeit erschöpft sich nicht in der Bearbeitung konkret anstehender betrieblicher Fragestellungen. Es würde dem Prinzip der Eigenverantwortlichkeit eines Betriebsrates entgegenstehen, wenn dieser gezwungen wäre, Dritte um Unterstützung bei Internet-Recherchen etc. zu bitten, die über einen Internetzugang verfügen.

zum Thema: Arbeitsrecht

(aus: Ausgabe 04/2009)

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