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Maßregelungsverbot: Eine Kündigung wegen berechtigter Forderungen des Arbeitnehmers ist unwirksam

Eine Kündigung kann aus verschiedenen Gründen wirksam sein - die Maßregelung eines Arbeitnehmers aufgrund seiner berechtigten Forderungen gehört allerdings nicht dazu.

In dem vom Arbeitsgericht Hamburg zu beurteilenden Fall hatte ein Hafenarbeiter seinen Chef gebeten, ihm neue Arbeitsschuhe zu gewähren, da seine alten kaputt und daher nicht mehr zu gebrauchen waren. Die Antwort seines Chefs, neue Schuhe gäbe es nur alle zwei Jahre, nahm der Arbeitnehmer offenbar nicht ernst und bestand auf seiner Forderung. Daraufhin sprach der Arbeitgeber ihm gegenüber die Kündigung aus.

Zu Unrecht, wie das Gericht entschied. Denn Arbeitnehmer dürfen nicht benachteiligt werden, wenn sie die ihnen zustehenden Rechte wahrnehmen. Insofern besteht das sogenannte Maßregelungsverbot, welches dem Arbeitgeber untersagt, in solchen Fällen Sanktionen gegenüber seinen Angestellten zu verhängen oder diesen gar - wie hier - zu kündigen.

Hinweis: Wenn Sie eine Kündigung erhalten, sollten Sie so schnell wie möglich Rechtsrat einholen. Denn wenn Sie sich dagegen wehren wollen, muss dies zwingend innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erfolgen.


Quelle: ArbG Hamburg, Urt. v. 31.08.2010 - 19 Ca 215/10
zum Thema: Arbeitsrecht

(aus: Ausgabe 04/2011)

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