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Der Betriebsfrieden zählt: Statt Kündigungen "immer nur" zu verhindern, dürfen Betriebsräte diese sogar initiieren

Es hört sich komisch an, aber Fakt ist: Auch ein Betriebsrat kann in seiner Funktion als Arbeitnehmervertretung verlangen, dass Arbeitnehmer entlassen werden.

Eine seit Jahren beschäftigte Sachbearbeiterin eines Versicherungsunternehmens hatte am Arbeitsplatz erhebliche Probleme. Schließlich verlangte der Betriebsrat, die Sachbearbeiterin zu entlassen. Betriebsstörende Mitarbeiter müssen nämlich tatsächlich auf Antrag des Betriebsrats das Unternehmen verlassen. Der Betriebsrat zog mit seiner Forderung sogar vor Gericht, und das Arbeitsgericht beschloss nach Anhörung der Arbeitnehmerin, dass der Arbeitgeber tatsächlich verpflichtet war, der Kollegin zu kündigen. Als der Arbeitgeber dem nachkam, klagte die Sachbearbeiterin gegen die Kündigung. Doch das mit der Klage betraute Bundesarbeitsgericht entschied, dass die ordentliche Kündigung rechtmäßig war. Es bestand aufgrund der rechtskräftigen Entscheidung in dem Vorverfahren zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber ein dringendes betriebliches Erfordernis zur Kündigung der Arbeitnehmerin. Die Kündigung war also rechtmäßig.

Hinweis: Das war sicherlich kein ganz alltäglicher Fall, er zeigt aber, dass auch der Betriebsrat gegen betriebsstörende Kolleginnen und Kollegen vorgehen kann.


Quelle: BAG, Urt. v. 28.03.2017 - 2 AZR 551/16
zum Thema: Arbeitsrecht

(aus: Ausgabe 05/2017)

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