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Pferdekutscher: Erhöhte Kriterien bei der Festlegung der zulässigen Promillegrenze

Der Führer einer Pferdekutsche ist ab einem Blutalkoholgehalt von 1,1 ‰ absolut fahruntüchtig.

Der Führer einer von zwei Pferden gezogen Kutsche wurde innerorts von zwei Polizeibeamten kontrolliert, die bei ihm Atemalkohol feststellten. Eine daraufhin angeordnete Blutprobe ergab eine Blutalkoholkonzentration von 1,98 ‰.

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Oldenburg (OLG) war der Führer der Pferdekutsche damit absolut fahruntüchtig. Vergleichbar mit einem Fahrzeugführer liegt die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit bei 1,1 ‰. Anders als bei Fahrradfahrern, bei denen von einer absoluten Fahruntüchtigkeit erst ab einem Wert von 1,6 ‰ ausgegangen wird, ist beim Führen einer Pferdekutsche der Wert von 1,1 ‰ zugrunde zu legen. Und das laut dem OLG deshalb, weil der Kutscher im Straßenverkehr vielfältige Anforderungen erfüllen muss. Fahrfehler - wie der Verlust des Gleichgewichts, zu locker geführte Leinen oder Fehleinschätzungen einer Verkehrssituation - können sich gefährlich auswirken. Denn ein Pferd ist zu keiner angemessenen Eigenreaktion fähig. Es muss sich vielmehr auf die Führung durch den Kutscher verlassen. Im Hinblick auf den Umstand, dass das Pferd ein Fluchttier ist und jederzeit etwas Unverhofftes passieren kann, kommt der Reaktionsfähigkeit des Kutschers besondere Bedeutung zu. Eine erhöhte Aufmerksamkeit und Einwirkungsfähigkeit des Kutschers sind hinsichtlich der wesenseigenen Unberechenbarkeit von Pferden (etwa durch hupende oder zu dicht heranfahrende Pkws) jederzeit gefordert.

Hinweis: Bei der Entscheidung des OLG handelt es sich um die erste zu diesem Thema veröffentlichte Entscheidung. Das zuvor mit der Sache befasste Landgericht Osnabrück hatte den Kutscher freigesprochen. Ob der Bundesgerichtshof ebenfalls von einer absoluten Fahruntüchtigkeit ab einem Promillegehalt von 1,1 ‰ ausgeht, bleibt offen.


Quelle: OLG Oldenburg, Urt. v. 24.02.2014 - 1 Ss 204/13
zum Thema: Verkehrsrecht

(aus: Ausgabe 09/2014)

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