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Gartenarbeiten: Wozu ist der Mieter verpflichtet?

Ein Garten in den Sommermonaten ist etwas Herrliches - wenn er nur nicht mit Arbeit verbunden wäre. Denn eins ist klar: Die Erlaubnis zur Gartennutzung bedeutet noch lange nicht, dass ein Mieter auch für die Pflege des Gartens verantwortlich ist. Doch darüber gibt es immer wieder Streit.

Zumindest muss der Mieter im Mietvertrag zur Gartenpflege verpflichtet sein. Andernfalls bleibt es Aufgabe des Vermieters, selbst einfachste Gartenpflegearbeiten zu übernehmen. Die dafür entstehenden Kosten können dann allerdings als Betriebskosten umgelegt werden - wenn auch das wiederum im Mietvertrag vereinbart ist.

Ist dem Mieter im Mietvertrag die Gartenpflege übertragen worden, kann der Vermieter verlangen, dass der Mieter

  • Rasen mäht,
  • Beete umgräbt und
  • das Unkraut beseitigt.

Damit ist der Anzahl der übertragbaren Aufgaben aber auch schon erschöpft. Insbesondere aufwändige Pflanzenrückschnitte muss der Mieter nicht vornehmen.

Hinweis: Ist die Gartenpflege übertragen, ist der Mieter in heißen Sommermonaten auch schon einmal verpflichtet die Pflanzen bewässern!

zum Thema: Mietrecht

(aus: Ausgabe 07/2012)

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