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Urlaub: Mitführpflicht von Alkoholtests

Ab dem 01.07.2012 müssen Fahrer von Kraftfahrzeugen in Frankreich ein Alkoholtestset mit sich führen. Hiermit sollen die Autofahrer dazu gebracht werden, selbst zu überprüfen, ob sie nach Alkoholgenuss noch fahren dürfen oder nicht. Der Gesetzgeber erhofft sich mit der Neuregelung eine drastische Reduzierung der (häufig tödlichen) Verkehrsunfälle.

Alle Kraftfahrer, die nach dem 30.06.2012 mit ihrem eigenen Pkw nach Frankreich in den Urlaub fahren, müssen deshalb ein Alkoholtestset mit sich führen. Die Mitführpflicht gilt für sämtliche Kraftfahrzeuge, also auch für Motorräder. Ausgenommen sind lediglich Kleinkrafträder mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h. Die Mitführpflicht gilt außerdem nicht für Fahrzeuge mit Alcolock-System (Wegfahrsperre in Verbindung mit einem Gerät zur Alkoholbestimmung).

Es dürfen sowohl Einwegtests auf chemischer Basis als auch elektronische Atemalkoholmessgeräte mitgeführt werden. Die Alkoholtestsets sind in ganz Frankreich in Supermärkten, Apotheken und Tankstellen zu einem Preis von 2 bis 5 EUR erhältlich, können aber auch beim französischen Automobilclub in Straßburg gekauft werden.

Der Einwegtest besteht aus einer Plastiktüte, in die hineingeblasen werden muss. Anschließend wird die Luft aus der Plastiktüte in ein Messröhrchen abgelassen, auf dem anhand der Verfärbung der mögliche Grad einer Alkoholisierung abgelesen wird. In Frankreich gilt eine 0,5 ‰-Grenze, für Berufsfahrer eine Grenze von 0,2 ‰.

Hinweis: Kann bei einer Verkehrskontrolle ein unbenutzter Alkoholtest nicht vorgelegt werden, wird ein Bußgeld in Höhe von 11 EUR fällig. Dieses muss an Ort und Stelle bezahlt werden. Darüber hinaus ist der Kraftfahrer verpflichtet, innerhalb von fünf Tagen ein unbenutztes Alkoholtestset bei der Polizei vorzulegen. Tut er das nicht, sind nochmals 90 EUR Bußgeld zu zahlen.

Bis zum 01.11.2012 gilt eine Übergangsfrist, in der Bußgelder noch nicht verhängt werden dürfen. Es erfolgt lediglich eine Ermahnung.

zum Thema: Verkehrsrecht

(aus: Ausgabe 07/2012)

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