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Verdachtskündigung: Unterschlagungsverdacht muss hinreichend bewiesen werden

Die fristlose Kündigung von Arbeitnehmern in sogenannten "Bagatellfällen" war schon häufig Gegenstand gerichtlicher Verfahren. Im vorliegenden Fall wurde ein Arbeitnehmer entlassen, weil der Verdacht bestand, er habe 14,99 EUR von einem Kunden erhalten und diesen Betrag nicht an seinen Arbeitgeber weitergereicht. Aufgrund dieser vermuteten Unterschlagung wurde ihm gekündigt.

Zu Unrecht, wie nun das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschied. Eine solche Verdachtskündigung sei nicht wirksam, wenn der Arbeitgeber keine hinreichenden Tatsachen für die behauptete Unterschlagung vortragen könne.

Hinweis: Der Vorwurf von Straftaten im Arbeitsverhältnis wirkt sich immer negativ auf alle Beteiligten aus, selbst wenn es nicht zu einer Entlassung des Betroffenen kommt. Daher sind Arbeitgeber und auch Arbeitnehmer gut beraten, in solchen Situationen einen "kühlen Kopf" zu bewahren, um eine einvernehmliche Lösung zu erzielen. Eine voreilige Kündigung ist, wie dieses Urteil zeigt, nicht das Mittel der Wahl. Allerdings ist eine fristlose Entlassung unausweichlich, wenn die vermutete Straftat nachweislich von dem betreffenden Angestellten begangen wurde.


Quelle: LAG Düsseldorf, Urt. v. 17.01.2012 - 17 Sa 252/11
zum Thema: Arbeitsrecht

(aus: Ausgabe 05/2012)

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