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Berufskraftfahrer aufgepasst: Mögliche Kündigung wegen Fahrt unter Alkoholeinfluss

Diejenigen, die aus beruflichen Gründen auf ihren Führerschein angewiesen sind - insbesondere Berufskraftfahrer -, sollten insbesondere auch darauf achten, bei privaten Fahrten mit 0,0 Promille unterwegs zu sein.

Wie das Landesarbeitsgericht Hessen entschieden hat, rechtfertigt der Entzug der Fahrerlaubnis wegen einer (privaten) Trunkenheitsfahrt eine Entlassung des Betroffenen. Der Arbeitgeber könne ihm nicht nur fristgerecht, sondern unter Umständen sogar fristlos kündigen. Auf einen tatsächlich entstandenen Schaden bzw. Unfall komme es dabei nicht an.

Hinweis: Es versteht sich von selbst, dass die Teilnahme am Straßenverkehr unter Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen nicht erfolgen sollte. Wird festgestellt, dass ein Berufskraftfahrer sich insoweit nicht an die gesetzlichen Vorgaben hält, kann ihn das nicht nur seinen Führerschein, sondern auch seinen Arbeitsplatz kosten.


Quelle: LAG Hessen, Urt. v. 01.07.2011 - 10 Sa 245/11
zum Thema: Verkehrsrecht

(aus: Ausgabe 01/2012)

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