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Grober Verkehrsverstoß: Fahrradfahrer hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld

Ein Radfahrer, der von der Straße auf den Gehweg wechselt, um von dort aus vor einem herannahenden Lkw die Straße zu überqueren, handelt grob verkehrswidrig und trägt im Fall einer Kollision die alleinige Haftung.

Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Koblenz hat der Radfahrer in einem solchen Fall auch keinen Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Radfahrer den Unfall dadurch verursacht hat, dass er vom Gehweg aus bei einer für ihn Rotlicht zeigenden Ampel einfach über die Straße fährt. Durch eine derart riskante Fahrweise habe der Radfahrer den Unfall alleine verschuldet.


Quelle: OLG Koblenz, Beschl. v. 28.04.2011 - 12 U 500/10
zum Thema: Verkehrsrecht

(aus: Ausgabe 08/2011)

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