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Autofahren unter Alkoholeinfluss: Fahrradfahrverbot ist nicht automatisch gerechtfertigt

Wird einem Autofahrer die Fahrerlaubnis nach Fahren unter Alkoholeinfluss entzogen, darf ihm nicht automatisch das Fahrradfahren verboten werden. Das hat jüngst das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschieden. Jedenfalls könne die Straßenverkehrsbehörde dem Fahrer nicht deshalb dieses Verbot auferlegen, weil er nicht das geforderte medizinisch-psychologische Gutachten zur Frage vorgelegt hat, ob er zwischen dem Fahren eines Fahrzeugs und dem Genuss von Alkohol trennen kann.

Hinweis: Mit dem Entzug der Fahrerlaubnis ist nicht zu spaßen, auch wenn dieser Fall eher komisch anmutet. Gerade dann, wenn man beruflich stark auf den eigenen Führerschein angewiesen ist, kann nur zur anwaltlichen Hilfe geraten werden.


Quelle: OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 08.06.2011 - 10 B 10415/11
zum Thema: Verkehrsrecht

(aus: Ausgabe 08/2011)

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