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Straßenschäden: Gemeinde haftet nicht für Unfall

Insbesondere nach den Wintermonaten sind auf den Straßen vermehrt Schlaglöcher und andere Schäden zu registrieren. Gibt es durch Straßenschäden bedingte Unfälle, stellt sich die Frage, ob die Gemeinde eine mögliche Haftung trifft.

Dies ist nicht der Fall, wie jetzt das Landgericht Heidelberg entschieden hat. Im zugrundeliegenden Fall geriet ein Autofahrer auf einer wenig befahrenen Anliegerstraße in ein Schlagloch, dabei entstand am Reifen bzw. an den Felgen ein Schaden in Höhe von etwa 1.000 EUR. Das Schlagloch sei nicht schwer zu erkennen gewesen, so das Gericht, und zudem sei die Anliegerstraße lediglich von geringer Verkehrsbedeutung. Insofern hafte die Gemeinde nicht wegen der Verletzung ihrer Sicherungspflicht, da der Fahrer selbst Schuld sei, wenn er bei Tageslicht in ein gut sichtbares Schlagloch fahre.


Quelle: LG Heidelberg, Urt. v. 07.04.2011 - 5 O 269/10
zum Thema: Verkehrsrecht

(aus: Ausgabe 07/2011)

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