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Brüskierende Email an Arbeitnehmer: Arbeitgeber zu Schadenersatz verpflichtet

In manchen Branchen muss man sich als Arbeitnehmer auf anstrengende oder gefährliche Situationen einstellen. Polizisten, Feuerwehrleute oder Ärzte haben ein erhöhtes Berufsrisiko. Bisweilen kann man aber auch als "normaler Bediensteter" einen Schock am Arbeitsplatz erleben, durch den man psychisch erkrankt.

So war es in dem Fall, den das Verwaltungsgericht Düsseldorf zu entscheiden hatte. Hier hatte ein Arbeitnehmer von seinem Vorgesetzten eine E-Mail mit pikantem Inhalt erhalten und nach dem Öffnen dieser E-Mail eine "abstoßende Darstellung weiblicher Geschlechtsorgane" sehen müssen. Dadurch wurde er von Zwangsgedanken geplagt, die schließlich in einer Zwangsstörung gipfelten.

Die Düsseldorfer Richter stuften diesen Vorfall als Dienstunfall ein, so dass alle Behandlungskosten und etwaige Spätfolgen vom Arbeitgeber (hier: das Land Nordrhein-Westfalen) zu tragen sind.

Hinweis: Auch wenn es heutzutage zum (Arbeits-)Alltag gehört, dass diverse E-Mails mit mehr oder weniger spaßigem Inhalt die Runde machen, so hat alles seine Grenzen. Die Schwelle zum Mobbing darf dabei weder vom Chef noch von Mitarbeitern überschritten werden. Im Zweifelsfall lohnt es sich sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer, Ratschläge vom Fachmann einzuholen.


Quelle: VG Düsseldorf, Urt. v. 02.11.2011 - 23 K 2535/07
zum Thema: Arbeitsrecht

(aus: Ausgabe 06/2011)

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