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Diskriminierung: Tröstende Worte gegenüber einer Schwangeren als Indiz

Es ist gesetzlich verankert, dass niemand aufgrund seines Geschlechts, seiner Religion o.Ä. benachteiligt werden darf. Im Bereich des Arbeitsrechts gilt dies insbesondere bei Einstellungen oder auch Beförderungen.

Das Bundesarbeitsgericht hat in dem Fall einer schwangeren Frau entschieden, dass die von ihr vorgebrachten Behauptungen, ihre Schwangerschaft sei bekannt gewesen und sie sei bei einer Beförderung trotz ihrer Qualifikation nicht berücksichtigt worden, im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens zu berücksichtigen sind. Dies gilt im gleichen Maße für die Äußerung, sie solle sich stattdessen auf ihr Kind freuen, so das Gericht. Diese Angaben ließen darauf schließen, dass sie gerade aufgrund ihrer Schwangerschaft nicht befördert worden sei.


Quelle: BAG, Urt. v. 27.01.2011 - 8 AZR 483/09
zum Thema: Arbeitsrecht

(aus: Ausgabe 06/2011)

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