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Außergewöhnliche Belastungen: Nachweis für Krankheitskosten erleichtert

Sie können als Steuerpflichtiger Ihre Einkommensteuer auf Antrag ermäßigen, wenn Ihnen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrheit der Steuerpflichtigen gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands erwachsen. Insbesondere Krankheitskosten können oft als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd geltend gemacht werden.

Mit einer aktuellen Entscheidung erleichtert der Bundesfinanzhof (BFH) den Nachweis für Krankheitskosten. Der BFH entschied, dass Krankheit und medizinische Indikation nicht länger nur durch ein amts- oder vertrauensärztliches Gutachten oder Attest nachgewiesen werden können. Ein solch formalisiertes Nachweisverlangen ergibt sich nicht aus dem Einkommensteuergesetz und widerspricht dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung.

Hinweis: In Zweifelsfällen sollten Sie gleichwohl geeignete Nachweise für die getätigten außergewöhnlichen Belastungen vorhalten, um spätere Rechtsstreitigkeiten mit der Finanzbehörde zu vermeiden.


Quelle: BFH, Urt. v. 11.11.2010 - VI R 16/09
zum Thema: Sonstiges

(aus: Ausgabe 04/2011)

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