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Pech für Arbeitgeber: Rückforderung von zu viel gezahltem Arbeitslohn nicht immer möglich

Im Normalfall kommt es nicht vor, dass ein Arbeitgeber seinen Angestellten zu viel Lohn bezahlt. Passiert es dennoch, so hat der betreffende Arbeitnehmer den überschießenden Anteil zu Unrecht erhalten und muss die Differenz zu seinem normalen Gehalt an seinen Arbeitgeber zurückzahlen.

Von diesem Grundsatz kann eine Ausnahme gemacht werden, wenn nur ein geringer Betrag zu viel geleistet wurde und der Verdienst des Arbeitnehmers im unteren Einkommensbereich (hier: 7,60 EUR pro Stunde) liegt.

In einem solchen Fall kann nach Auffassung der Kölner Arbeitsrichter davon ausgegangen werden, dass der zu viel gezahlte Betrag für den laufenden Lebensunterhalt verbraucht wird. Dem Arbeitgeber steht dann kein Erstattungsanspruch zu.

Hinweis: Sollte es ausnahmsweise einmal vorkommen, dass Ihr Chef Ihnen zu viel bezahlt, dann sollten Sie das Geld nicht direkt mit beiden Händen ausgeben. Die Tatsache, dass in dem hier vom Landesarbeitsgericht Köln entschiedenen Fall der Arbeitgeber keinen Anspruch mehr auf sein zu viel gezahltes Geld hatte, war eine Ausnahme von der Regel. Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber im Zweifel lieber darauf an oder lassen Sie sich vom fachkundigen Anwalt beraten.


Quelle: LAG Köln, Urt. v. 10.05.2010 - 5 Sa 284/10
zum Thema: Arbeitsrecht

(aus: Ausgabe 12/2010)

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