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Winterreifenpflicht & Co.: Rechtliche Neuerungen 2011

Auch im nächsten Jahr müssen sich Autofahrer wieder auf diverse Neuerungen einstellen.

Dazu zählen u.a.:

  • Winterreifenpflicht: Inzwischen beschlossen ist die Pflicht, bei winterlichen Straßenverhältnissen nur mit Winterreifen zu fahren. Der Begriff der "Winterreifen" ist dazu nun in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen worden. Bislang war hier lediglich von "geeigneter" Bereifung die Rede. Ein genauer Zeitraum im Jahr ist jedoch nicht festgelegt, es kommt vielmehr auf die konkreten Witterungsbedingungen an. Faustregel: Von "O bis O - von Oktober bis Ostern". Autofahrer, die zukünftig trotz winterlicher Wetter- und Straßenverhältnisse ohne sog. "M+S"-Reifen (also Winter- und Ganzjahresreifen) unterwegs sind, müssen ein Bußgeld von 40 EUR und 1 Punkt in Flensburg rechnen - bei Behinderung des Verkehrs sogar mit 80 EUR. Diese Pflicht gilt für Auto-, Lkw-, Bus- aber auch Motorradfahrer. Auch Fahrer von Mietwagen müssen sich darauf einstellen, denn die Winterreifenpflicht trifft sie und nicht etwa das Mietwagenunternehmen.
  • Verfolgung von ausländischen Knöllchen: Verstößt ein deutscher Autofahrer in einem anderen Mitgliedstaat der EU gegen das dort geltende Straßenverkehrsrecht, so können die entsprechenden Bußgelder auch hier in Deutschland eingefordert werden. Das gilt jedenfalls für Geldbußen (inkl. Verfahrenskosten) über 70 EUR.
  • Tagfahrlicht: Neue Automodelle müssen zukünftig mit Tagfahrleuchten ausgerüstet sein. Das sogenannte "Tagfahrlicht" wird automatisch eingeschaltet, sobald der Motor gestartet wird, und erlischt bei Einschaltung des "normalen" Abblendlichts. Ältere Fahrzeuge müssen nicht mit einer solchen Technik für das Tagfahrlicht nachgerüstet werden - sie können es aber natürlich.
  • Führerschein mit 17 Jahren: Seit mehreren Jahren erfolgreich erprobt, nun endgültig geregelt - ab dem neuen Jahr soll der Führerschein ab 17 Jahren nun offiziell eingeführt werden. Fahranfänger unter 18 Jahren dürfen bis zum Erreichen ihrer Volljährigkeit aber nur in Begleitung von erwachsenen Führerscheininhabern selbst ans Steuer.
  • Wechselkennzeichen: Voraussichtlich ab Sommer 2011 sollen sich bis zu drei Autos ein Nummernschild teilen können. Allerdings darf dabei natürlich immer nur eines der Fahrzeuge mit diesem sogenannten Wechselkennzeichen in Betrieb sein. Eine abschließende Entscheidung über das Wechselkennzeichen steht allerdings noch aus.
zum Thema: Verkehrsrecht

(aus: Ausgabe 12/2010)

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