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Arbeitsplatz behalten: 16.000 private SMS via Diensthandy rechtfertigen nicht automatisch zur Kündigung

Verschickt ein Arbeitnehmer über das ihm vom Arbeitgeber gestellte dienstliche Mobiltelefon 16.000 private Kurznachrichten ("SMS") und verursacht dadurch einen Schaden von mehr als 2.500 EUR, so kann dieses Verhalten grundsätzlich einen Verlust seiner Arbeitsstelle bedeuten. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn - wie hier - die SMS über einen Zeitraum von 22 Monaten verschickt wurden und der Arbeitgeber innerhalb dieser Zeit nicht eingegriffen hat.

Das mit dieser Sache befasste Arbeitsgericht in Frankfurt a.M. war der Ansicht, dass etwa eine vorherige Abmahnung seitens des Arbeitgebers hätte erfolgen können und müssen. Denn es seien schließlich Monat für Monat hohe Handyrechnungen angefallen, so das Gericht.

Hinweis: Egal ob Diensthandy oder -wagen - bevor Sie die seitens Ihres Arbeitgebers bereitgestellte Dinge intensiv nutzen, sollten Sie schon im Vorfeld mit Ihrem Chef genau abklären, in welchem Umfang eine dienstliche und/oder private Nutzung gestattet ist. Denn in diesem Fall war die Kündigung nur deshalb für unwirksam erklärt worden, weil der Arbeitgeber - nach Auffassung des Gerichts - zu spät eingeschritten war und dem betreffenden Arbeitnehmer auch keine "gelbe Karte" gezeigt hatte.


Quelle: ArbG Frankfurt, Urt. v. 24.09.2010 - 24 Ca 1697/10
zum Thema: Arbeitsrecht

(aus: Ausgabe 11/2010)

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