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Grundsatz der Gleichbehandlung: Arbeitnehmer hat Anspruch auf Auskunft über Bonusregelungen

Der eine oder andere Arbeitgeber gewährt seinen Arbeitnehmern bei bestimmten Anlässen Bonuszahlungen. Allerdings profitieren davon in aller Regel nur Einzelne, selten die gesamte Belegschaft. Das hat normalerweise seinen Grund darin, dass von den betreffenden Arbeitnehmern besondere Leistungen erbracht bzw. bestimmte Ziele erreicht oder gar übertroffen worden sind.

Arbeitnehmern, die diese Bonuszahlungen nicht erhalten, steht ein Anspruch gegen ihren Arbeitgeber auf Auskunft über die Regelungen dieser Bonuszahlungen zu. Dieser muss sie darüber informieren, wer warum welche Bonuszahlungen erhält. Dadurch soll der von den Bonuszahlungen ausgeschlossene Arbeitnehmer die Möglichkeit erhalten festzustellen, ob er aufgrund des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes evtl. doch auch einen Anspruch auf die Bonuszahlung hat.

Hinweis: Natürlich sollten Arbeitnehmer nicht gleich vor Gericht ziehen, wenn sie nicht von etwaigen Bonuszahlungen anderer Kollegen profitieren. Oft hilft schon ein klärendes Gespräch mit dem Arbeitgeber. Allerdings ist es für Arbeitnehmer gut zu wissen, dass sie im Zweifel eine Auskunft rechtlich durchsetzen können.


Quelle: LAG Niedersachsen, Urt. v. 06.08.2010  - 10 Sa 1574/08
zum Thema: Arbeitsrecht

(aus: Ausgabe 10/2010)

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