Aktuelle Rechtsinformationen

[Inhalt]
[Vorheriger Text][Nächster Text]

Nach Verkehrsunfall: Ausfall eines Partners bei Haushaltsführung in Lebensgemeinschaft kein ersatzfähiger Schaden

Wird durch einen Unfall eine Verletzung verursacht, in deren Folge der Verletzte bestimmte Verrichtungen im Haushalt nicht mehr erledigen kann, so steht diesem ein Anspruch auf Ausgleich des dadurch entstandenen Schadens zu. Solch ein Schaden kann etwa darin bestehen, dass der Verletzte für die Dauer seiner unfallbedingten Einschränkung eine Haushaltshilfe beschäftigen und bezahlen muss.

Ist ein Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nach einem Unfall nicht mehr dazu in der Lage, den Haushalt zu führen, so ist dies nicht als Erwerbsschaden anzusehen. Ein solcher kann nur dann eintreten, wenn der Verletzte unfallbedingt eine anderen gegenüber bestehende Unterhaltspflicht vernachlässigt und deshalb gehalten wäre, seinen Beitrag zum Familienunterhalt anderweitig zu erbringen. Anders als unter Ehegatten bestehen einem nichtehelichen Lebenspartner gegenüber jedoch grundsätzlich keine gesetzlichen Unterhaltspflichten.


Quelle: KG, Urt. v. 26.07.2010  - 12 U 77/09
zum Thema: Verkehrsrecht

(aus: Ausgabe 10/2010)

[Vorheriger Text][Nächster Text]
[Inhalt]

 

[Startseite] [Archiv]

 
Arbeitsrecht in Bergisch Gladbach Insolvenzrecht in Köln Handels- und Gesellschaftsrecht in Köln Jagd- und Waffenrecht in Eitorf Steuerrecht in Bergisch Gladbach
Prawo rodzinne i prawo spadkowe (Familienrecht und Erbrecht) in Bonn Wypadki i odszkodowanie in Remagen Prawo podatkowe (Steuerrecht) in Köln Prawo pracy (Arbeitsrecht) in Köln Prawo handlowe i prawo firm (Handelsrecht und Gesellschaftsrecht) in Wesseling