Aktuelle Rechtsinformationen

[Inhalt]
[Vorheriger Text][Nächster Text]

Augen auf beim Gebrauchtwagenkauf: Irreführung durch Bewerbung eines Gebrauchtwagens als "Jahreswagen aus 1. Hand"

Das Angebot eines Gebrauchtwagens als "Jahreswagen aus 1. Hand" bzw. mit der zusätzlichen Angabe "1. Vorbesitzer" ist eine unklare Werbeangabe, wenn das Fahrzeug als Mietwagen genutzt worden ist. In einem solchen Fall muss ein potenzieller Erwerber des Fahrzeugs darauf hingewiesen werden, dass der Vorbesitzer ein Mietwagenunternehmen war.

Die Frage der tatsächlichen Anzahl der Vorbesitzer sowie der Art der bisherigen Verwendung des Fahrzeugs stellt für dessen Wertschätzung eine entscheidende Tatsache dar. Und diese hat letztendlich einen erheblichen Einfluss auf eine zu treffende Kaufentscheidung.

Hinweis: Beim Verkauf von gebrauchten Fahrzeugen kommt es also nicht nur darauf an, ob und von wie vielen Vorbesitzern das Fahrzeug zuvor genutzt wurde, sondern auch wie es bislang zum Einsatz gekommen ist. Ehemalige Mietwagen wurden sicherlich intensiver genutzt, als etwa die typischen "Rentnerfahrzeuge" .


Quelle: OLG Hamm, Urt. v. 20.07.2010 -  I-4 U 101/10
zum Thema: Verkehrsrecht

(aus: Ausgabe 10/2010)

[Vorheriger Text][Nächster Text]
[Inhalt]

 

[Startseite] [Archiv]

 
Arbeitsrecht in Bergisch Gladbach Insolvenzrecht in Köln Handels- und Gesellschaftsrecht in Köln Jagd- und Waffenrecht in Eitorf Steuerrecht in Bergisch Gladbach
Prawo rodzinne i prawo spadkowe (Familienrecht und Erbrecht) in Bonn Wypadki i odszkodowanie in Remagen Prawo podatkowe (Steuerrecht) in Köln Prawo pracy (Arbeitsrecht) in Köln Prawo handlowe i prawo firm (Handelsrecht und Gesellschaftsrecht) in Wesseling