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Freispruch nach Geschwindigkeitsüberschreitung: Geschwindigkeitsmessung mittels "eso ES 3.0" mit nicht mehr zugelassener Softwareversion

Das Amtsgericht Gießen hatte über einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid zu entscheiden. Der Betroffene soll außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 26 km/h überschritten haben.

Der Autofahrer rügte vor Gericht den Messvorgang. Daraufhin wurde ein entsprechendes Gutachten angefertigt. In diesem Gutachten kam der Sachverständige zu dem Ergebnis, dass das verwendete Messgerät "eso Einseitensensor ES 3.0" zum Zeitpunkt der Messung mit einer nicht mehr zugelassenen Softwareversion betrieben worden war.

Daraufhin hat das Gericht den betroffenen Autofahrer freigesprochen, da es das Messergebnis nicht berücksichtigen konnte.

Hinweis: Unabhängig davon, ob Sie von einer mobilen oder einer stationären "Blitze" bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung erwischt werden - oft lohnt es sich, gerichtlich dagegen vorzugehen. Das gilt umso mehr, wenn Sie etwa aus beruflichen Gründen auf den Führerschein angewiesen sind. Jedenfalls dann, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung im Bereich des Verkehrsrechts haben, sollten Sie zum Anwalt gehen.


Quelle: AG Gießen, Beschl. v. 19.02.2010 - 5214 OWi - 104 Js 30766/09
zum Thema: Verkehrsrecht

(aus: Ausgabe 05/2010)

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