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Neuerungen im Arbeitsrecht: Mindestlohn-Verordnung für Abfallwirtschaft am 01.01.2010 in Kraft getreten

Die von der Bundesministerin von der Leyen am 18.12.2009 unterzeichnete Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Abfallwirtschaft, dazu gehören auch die Straßenreinigung und der Winterdienst, ist am 01.01.2010 in Kraft getreten.

Mit dem Inkrafttreten der Mindestlohn-Verordnung in der Branche Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst haben nun rund 170.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Anspruch auf den bundesweit einheitlichen Branchenmindestlohn von 8,02 EUR.

Der Mindestlohntarifvertrag gilt bundesweit zwingend für alle unter seinen Geltungsbereich fallenden inländischen und ausländischen Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Abfallwirtschaft

Hinweis: Inzwischen existieren außerdem für die Branchen Bauhauptgewerbe, Elektrohandwerk, Maler- und Lackiererhandwerk, Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlebergwerken sowie Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft entsprechende Mindestlohn-Verordnungen.


Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Pressemitteilung vom 06.01.2010
zum Thema: Arbeitsrecht

(aus: Ausgabe 03/2010)

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