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Anschaffung und Reinigung als Werbungskosten: Was ist typische Berufskleidung?

Tragen Sie bei Ihrer Arbeit typische Berufskleidung, führt sowohl die Anschaffung als auch die Reinigung derselben zu Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit. Streitig ist aber oft, was im Einzelnen als typische Berufskleidung gilt.

Das Finanzgericht Köln hat kürzlich entschieden, dass Hemden, Pullover und Dienstjacken eines Straßenbahnfahrers selbst dann keine typische Berufs-, sondern Privatkleidung darstellen, wenn sie mit einem unauffälligen Firmenemblem oder -logo versehen sind. Da der Beruf keine außergewöhnliche Verschmutzung der Kleidung mit sich bringt, sind die Reinigungs- und Bügelkosten ebenso wenig wie die Anschaffungskosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit abziehbar.

Hinweis: Da auch bürgerliche Kleidung häufig mit Firmenlogos bedruckt oder bestickt ist, kann einem unauffälligen Emblem keine Unterscheidungsfunktion, welche eine Qualifizierung als typische Berufskleidung rechtfertigen könnte, beigemessen werden. Selbst durch die Anweisung des Arbeitgebers, bestimmte Kleidungsstücke im Dienst zu tragen, werden diese nicht zur typischen Berufskleidung.


Quelle: FG Köln, Urt. v. 28.04.2009 - 12 K 839/08
zum Thema: Arbeitsrecht

(aus: Ausgabe 03/2010)

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