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Mehr Klarheit im Familienrecht: Gesetzliche Neuerungen zum 01.09.2009

Wenn Ehen auseinandergehen, ist Geld und Gut korrekt zu verteilen. Das sogenannte Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts ermöglicht vielen eine gerechte Auseinandersetzung. Es soll den ausgleichsberechtigten Partner davor schützen, dass der andere Partner Vermögen beiseiteschafft. So gelten jetzt einheitliche Stichtage für die Berechnung von Zugewinn oder Ausgleichsforderungen. In die Berechnung werden nun auch Schulden einbezogen, die ein Partner in die Ehe bringt. Dieses Gesetz gilt für Ehen im sogenannten gesetzlichen Güterstand - also nicht bei Gütertrennung oder Gütergemeinschaft.

Neben dem Zugewinn werden auch Rentenansprüche gleich und damit gerechter unter den Geschiedenen verteilt. Beide Ehegatten sollen gleichmäßig an gemeinsam erwirtschafteten Anrechten teilhaben. Dafür ist nun an Stelle des bisherigen Einmalausgleichs eine Teilhabe an allen Versorgungsarten vorgesehen. Dabei sollen versorgungsberechtigten Ex-Gatten auch private und betriebliche Altersvorsorgen des anderen zugute kommen. Das neue Recht gilt für alle Scheidungsverfahren, die ab dem 01.09.2009 beim Familiengericht eingeleitet werden.

Streitigkeiten aus Ehe, Familie oder dem Verhältnis von Eltern und Kindern, Fragen wie Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht, Güterrecht oder Versorgungsausgleich werden nun übersichtlich und anwenderfreundlich geregelt. Das gilt auch für das Verfahren der sogenannten freiwilligen Gerichtsbarkeit. Dazu gehören u.a. Vormundschafts-, Betreuungs- und Unterbringungssachen, aber auch Nachlass- und Registersachen.


Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung vom 28.08.2009
zum Thema: Familienrecht

(aus: Ausgabe 11/2009)

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