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Steuerhinweise für Privatpersonen Lohnsteuer: Personalrabatt: Unverbindliche Preisempfehlung ist kein Angebotspreis

Ausgangsgröße für die Ermittlung des geldwerten Vorteils aus Belegschafts- und Personalrabatten nach § 8 Abs. 3 EStG ist der Endpreis, zu dem die Ware fremden Letztverbrauchern im allgemeinen Geschäftsverkehr angeboten wird (so genannter "Angebotspreis"). Übliche Preisnachlässe, die im normalen Geschäftsverkehr erzielt werden können, gehören dagegen nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, da sie keinen besonderen Vorteil aus dem Arbeitsverhältnis darstellen.

Der BFH hat sich mit Urteil vom 17.6.2009 (Az. VI R 18/07, Fundstelle) mit der Frage beschäftigt, ob die unverbindliche Preisempfehlung eines Autoherstellers als Angebotspreis i.S. des § 8 Abs. 3 EStG anzusehen ist.

Nach Ansicht des Gerichts ist die unverbindliche Preisempfehlung nicht der Preis, zu dem Fahrzeuge im allgemeinen Geschäftsverkehr angeboten werden. Daher kann sie nicht ohne weitere Prüfung angesetzt werden, wenn der Arbeitnehmer einen niedrigen Angebotspreis glaubhaft macht. Der BFH legte seiner Entscheidung zugrunde, dass Autohäuser ihre Fahrzeuge meist zu einem Preis unterhalb der unverbindlichen Preisempfehlung anbieten.

Im Urteilsfall führte bereits eine erste Kaufanfrage dazu, dass ein Autohändler - ohne über den Preis zu verhandeln - einen Preisnachlass von 8 % auf die unverbindliche Preisempfehlung einräumte. Daher kann die unverbindliche Preisempfehlung nicht als unwiderlegbare Ausgangsgröße für die Ermittlung des geldwerten Vorteils herangezogen werden.

Hinweis: Nach der Urteilsbegründung spiegelt die unverbindliche Preisempfehlung jedenfalls für das Streitjahr 2003 nicht den Preis im allgemeinen Geschäftsverkehr wieder. Da sich an der Verkaufspraxis und Preisgestaltung der Autohäuser bis heute jedoch wenig geändert hat, sind die Urteilsgrundsätze auch für Folgejahre als Argumentationshilfe für einen niedrigen Vorteilsansatz nutzbar.


Quelle: BFH v. 17.06.2009 - VI R 18/07
zum Thema: Sonstiges

(aus: Ausgabe 10/2009)

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