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Keine Wahrung der Schriftform: Umfang des Mietausfallschadens bei vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses

Wird ein Mietverhältnis aufgrund einer Vertragsverletzung des Mieters durch eine Kündigung des Vermieters vorzeitig beendet, kann der Vermieter vom Mieter den ihm hierdurch entstandenen Mietausfall ersetzt verlangen, jedoch nur für den Zeitraum bis zum Wirksamwerden einer dem Mieter möglichen ordentlichen Kündigung. Die vom Mieter auf die Miete vereinbarungsgemäß zu leistende Umsatzsteuer wird nicht vom Schadensersatzanspruch umfasst.

Ein damit befasstes Gericht hat auch ohne entsprechenden Antrag einer am Prozess beteiligten Partei zu prüfen, ob das mietrechtliche Schriftformerfordernis gewahrt ist oder aber eine der Parteien das Vertragsverhältnis ordentlich kündigen kann. In der Änderung des im Vertrag bestimmten Vertragszwecks liegt ein Verstoß gegen das Schriftformerfordernis.


Quelle: OLG Rostock, Urt. v. 02.07.2009 - 3 U 146/08
zum Thema: Mietrecht

(aus: Ausgabe 10/2009)

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