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Nebenkostenabrechnung immer überprüfen: Grundsätzliche Umlagefähigkeit von Tankreinigungskosten für die Heizungsanlage als Betriebskosten

Sofern eine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag besteht, sind die Tankreinigungskosten der Heizungsanlage als Betriebskosten umlagefähig, d.h., sie können seitens des Vermieters auf den Mieter umgelegt werden. Es handelt sich dabei nicht um Instandhaltungskosten. Dieser Begriff wird nur angewendet, wenn es sich um die Beseitigung von Substanzmängeln handelt.

Die betreffende Regelung zur Übernahmepflicht des Mieters für die Tankreinigungskosten kann sowohl im Mietvertrag, als auch im Rahmen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart werden. Sie widerspricht nicht den gesetzlichen Regelungen.

Hinweis: Mieter sollten grundsätzlich auf eine detaillierte Nebenkostenabrechnung bestehen - schließlich haben sie einen Anspruch darauf. Diese sollte dann aber auch genau geprüft und etwaige "Wackelkandidaten" mit dem Vermieter besprochen werden.


Quelle: AG Bremen, Urt. v. 08.05.2009 - 9 C 252/08
zum Thema: Mietrecht

(aus: Ausgabe 10/2009)

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