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Nacheheliche Solidarität im Krankheitsfalle: Geschiedener Ehefrau steht bei Krankheit unbefristete Zahlung von Krankenunterhalt zu

Nach einer Ehedauer von 26 Jahren erscheint es gerechtfertigt, der geschiedenen Ehefrau einen unbefristeten Anspruch auf Zahlung von Krankenunterhalt zu gewähren. Im Falle eines solchen Unterhaltsanspruchs aufgrund von Krankheit ist der ehelichen bzw. nachehelichen Solidarität eine große Bedeutung zuzumessen.

Macht der zur Unterhaltszahlung Verpflichtete geltend, sein ehemaliger Ehepartner habe auf Dauer auf die Zahlung von Unterhalt verzichtet, muss er dies beweisen. Er hat insbesondere die behauptete Verzichtserklärung dem Schriftverkehr an das Gericht beizufügen.

zum Thema: Familienrecht

(aus: Ausgabe 08/2009)

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