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Sorgerechtsentziehung der Kindsmutter: Kind darf nicht gegen seinen Willen aus gefestigtem Lebensumfeld herausgenommen werden

Wenn ein über zwölf Jahre altes Kind über viele Jahre bei seinen Großeltern lebt und sich bei ihnen gut entwickelt und integriert hat, darf die Kindsmutter nicht seine Herausnahme aus diesem Lebensumfeld und die Unterbringung in eine vollstationäre Einrichtung planen.

Dies gilt jedenfalls dann, wenn das Kind mehrfach selbst erklärt hat, es wolle weiterhin bei seinen Großeltern leben. Umso mehr wiegt der Wunsch des Kindes, wenn es ihn in verschiedenen Gesprächssituationen unverändert erklärt hat. Sofern dieser Wunsch des Kindes wegen seiner persönlichen Entwicklung nachvollziehbar ist, darf die Kindsmutter nicht gegen ihn handeln.

zum Thema: Familienrecht

(aus: Ausgabe 07/2009)

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