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Kein Wegfall der Zahlungspflicht: Mieter muss Nebenkosten zahlen, auch wenn Vermieter Einbau von Wasserzählern unterlässt

Unterlässt der Vermieter ohne ein entsprechendes Verlangen des Mieters den vertraglich vorgesehenen Einbau eines Wasserzählers, so kann er die Wasserkosten nach billigem Ermessen entsprechend der Mieteinheiten auf die Mieter umlegen. Der Verzicht auf oder die Verwirkung von Nebenkostenforderungen ist nur anzunehmen, wenn ein unzweideutiges Verhalten des Vermieters auf eine Abstandnahme von den Forderungen schließen lässt.

Hinweis: Auch wenn Ihr Vermieter keine Wasserzähler einbauen sollte,  müssen Sie einen angemessenen Anteil der Wasserkosten zahlen. Ein Wegfall der entsprechenden Zahlungspflicht kann in dem Umstand, dass keine Wasserzähler eingebaut sind, nicht gesehen werden.

zum Thema: Mietrecht

(aus: Ausgabe 07/2009)

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