Aktuelle Rechtsinformationen

[Inhalt]
[Vorheriger Text][Nächster Text]

Handy-Paragraph: Unzulässiges Benutzen eines Mobiltelefons während der Autofahrt

Ein verbotswidriges Benutzen eines Mobiltelefons liegt auch dann vor, wenn der Fahrzeugführer das Gerät aufnimmt, um es zum Telefonieren einzuschalten, das Einschalten aber am entladenen Akku scheitert.

Hinweis: Das Gesetz sieht vor, dass ein Autofahrer während der Fahrt sein Handy nicht für die Nutzung in der Hand halten darf. Telefonate dürfen lediglich via Freisprecheinrichtung geführt werden. Erst wenn das Fahrzeug nicht mehr am fließenden Straßenverkehr teilnimmt, also z.B. am Straßenrand geparkt und ausgeschaltet wird, darf das Handy vom Fahrer aufgenommen werden. Das Gleiche gilt übrigens auch für einen mobilen Klein-Computer (Netbook, PDA o.Ä.). Auch wenn das Handy nicht zum Telefonieren, sondern etwa zum Navigieren in die Hand genommen wird, ist dies vom gesetzlichen Tatbestand erfasst.

zum Thema: Verkehrsrecht

(aus: Ausgabe 07/2009)

[Vorheriger Text][Nächster Text]
[Inhalt]

 

[Startseite] [Archiv]

 
Arbeitsrecht in Bergisch Gladbach Insolvenzrecht in Köln Handels- und Gesellschaftsrecht in Köln Jagd- und Waffenrecht in Eitorf Steuerrecht in Bergisch Gladbach
Prawo rodzinne i prawo spadkowe (Familienrecht und Erbrecht) in Bonn Wypadki i odszkodowanie in Remagen Prawo podatkowe (Steuerrecht) in Köln Prawo pracy (Arbeitsrecht) in Köln Prawo handlowe i prawo firm (Handelsrecht und Gesellschaftsrecht) in Wesseling