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Reform in Flensburg: Punkte-Systematik des Verkehrszentralregisters einfacher gestalten

Die Punkte-Systematik des Flensburger Verkehrszentralregisters soll einfacher und verständlicher gestaltet werden. Dies fordern die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD in einem Antrag (16/12993), über den der Bundestag am 14.05.2009 erstmals beraten hat. Die Bundesregierung soll deshalb entsprechend der im Januar 2009 vom 47. Verkehrsgerichtstag ausgesprochenen Empfehlungen das Punktesystem durch entsprechende Änderungen des Straßenverkehrsgesetzes reformieren. Dabei müsse vor allem das Mehrfachtäterpunktsystem für die Bürgerinnen und Bürger verständlich gemacht werden. In diesem Zusammenhang sei u.a. zu prüfen, auf welche Weise durch ein vereinfachtes Verfahren die Verkehrsteilnehmer über ihren aktuellen Punktestand informiert werden könnten. Darüber hinaus müsse eine spürbare Verwaltungsvereinfachung für die Verwaltungsbehörden und Gerichte erreicht werden. Eine weitere Verbesserung der Wirkung des Punktesystems könnte durch eine Veränderung der Tilgungsfristen gelingen. Dabei sollte geprüft werden, ob jeder mit Punkten bewertete Verstoß einer gesonderten Tilgungsfrist unterliegen sollte, die sich nicht mehr automatisch durch neue Einträge in das Verkehrszentralregister verlängert.

Das seit 1999 im Straßenverkehrsgesetz geregelte Punktesystem sei ein wesentliches Element zur Gewährleistung der Sicherheit im Straßenverkehr, heißt es zur Begründung. In seiner aktuellen Form sei das System jedoch für den Bürger wegen der zum Teil komplizierten Berechnung der verschiedenen Tilgungsfristen schwer nachvollziehbar und führe bei den Fahrerlaubnisbehörden und Gerichten zu erheblichem Verwaltungsaufwand. Deshalb sollte das Punktesystem einfacher und verständlicher gestaltet werden.

zum Thema: Verkehrsrecht

(aus: Ausgabe 07/2009)

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